Die bisherige Formulierung ist ein Blankocheck der Alles und Nichts ermöglicht und damit leider sehr intranparent ist. In der Satzung ist aber ausgeführt: "Wenn absehbar ist, dass die Gesamtausgaben im jeweiligen Kalenderjahr um fünf Prozent über dem beschlossenen Haushaltsplan liegen werden oder nach Einschätzung der*des Schatzmeister*in wesentliche Veränderungen im Haushalt vorzunehmen sind, ist ein Nachtragshaushalt zu erstellen und von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen." Da "hoffentlich" erwartbar wesentliche Veränderungen auf den Haushalt zukommen sollten, müssen diese auch transparent gegenüber den Mitgliedern dargestellt und ihnen zur Entscheidung vorgelegt werden.
| Antrag: | Aktionsplan für rassismus-kritische Arbeit des Kreisverbands Leipzig |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Norman Volger (KV Leipzig) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 22.06.2021, 10:19 |
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